Für Zahnärzte sind Fortbildungen nicht nur für die persönliche Karriere wichtig, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Fortbildungspflicht wird sichergestellt, dass Zahnärzte, Kieferorthopäden & Co. immer über das Wissen zu aktuellen Therapiemethoden verfügen. Was bedeutet die Pflicht in der Praxis? Unsere Experten haben für Sie alle Infos zusammengefasst, sodass Sie sich und Ihr Zahnarztteam richtig fortbilden und dabei den gesetzlichen Vorschriften Folge leisten.
Geprüftes Wissen — Unsere Inhalte entstehen innerhalb eines sorgfältigen Qualitätsprozesses. Mehr erfahren
In der Dentalmedizin gibt es stetigen Wandel. Neue minimalinvasive Therapien, innovative Technologien und geänderte gesetzliche Vorgaben – all das erfordert eine kontinuierliche Fortbildung. Doch wer in einer Praxis arbeitet, weiß, wie wenig Zeit dafür bleibt. Damit Dentalmediziner sich trotzdem fortbilden, sind für Zahnärzte die Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben.
Darin sollten Zahnmediziner aber nicht nur eine gesetzliche Vorschrift sehen, sondern auch eine wertvolle Chance. Denn fachliche Weiter- und Fortbildungen sind der beste Weg, die eigene Fachkompetenz zu erweitern und bei Patienten beliebt zu bleiben.
Weiterbildung gleich Fortbildung? Nicht im Dentalbereich. Beides dient dazu, neue Kenntnisse zu erwerben und fachliche Kompetenzen weiterzuentwickeln. Fortbildung ist verpflichtend für alle praktizierenden Zahnärzte. Weiterbildungen dienen dem freiwilligen Qualifikationsprozess, sowie der Spezialisierung in bestimmten Fachgebieten wie Kieferorthopädie oder Oralchirurgie.
Die Pflicht zur Fortbildung für Zahnärzte ist in Paragraf 5 der Berufsordnung der Zahnärztekammern (BZÄK) sowie im Sozialgesetzbuch V (SGB V, § 95d) geregelt. Die Berufsverordnung legt fest: „Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dadurch seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der zahnärztlichen Wissenschaft anzupassen“. Die Vorschrift sichert die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung und setzt den neuesten Stand der Wissenschaft in der Praxis um.
Vorgeschrieben ist diese Vorgabe für Vertragszahnärzte und angestellte Dentalmediziner in medizinischen Versorgungszentren. Auch Zahnärzte in Teilzeit oder Elternzeit sind verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden und ihre Kenntnisse in 5-Jahres-Intervallen nachzuweisen.
Zahnärzte müssen alle fünf Jahre den Erwerb von 125 Fortbildungspunkten (CME-Punkte) nachweisen. CME-Punkte (kurz für: Continuing Medical Education) müssen Sie nicht am Stück erwerben, sondern können diese aufgeteilt über mehrere Seminare, Trainings oder E-Learnings mit Zertifikat sammeln.
Wie viele CME-Kurse nötig sind, um die Punkte zu erreichen, lässt sich nicht pauschal sagen. Für zertifizierte CME-Fortbildungen gibt es unterschiedliche Punktzahlen. Die Anzahl der CME-Punkte, legen die BZÄK und die Kassenärztliche Vereinigung (KZV) fest und überprüfen das im Anschluss.
Die Fortbildungen der Zahnmedizin sollten sich an den aktuellen wissenschaftlichen Standards orientieren und die dentale Praxis betreffen. Thematische Schwerpunkte der CME-Fortbildungen sind beispielsweise:
Die verpflichtenden Fortbildungen für Zahnmediziner finden in verschiedensten Formaten statt. Neben dem Selbststudium von Fachliteratur sind folgende Formate üblich:
Es gibt zahlreiche Anbieter, die CME-Kurse zur zahnärztlichen Weiter- und Fortbildung anbieten. Achten Sie bei der Wahl der Fortbildung darauf, dass diese ein anerkanntes Institut oder ein zertifizierter Anbieter durchführt. Seriöse Seminare finden Sie beispielsweise bei diesen Stellen:
Keine CME-Punkte gibt es für Angebote von Herstellern, die einen rein kommerziellen Schwerpunkt haben oder gegen das Berufsethos verstoßen.
Die Teilnahme-Nachweise müssen in einer bestimmten Form erstellt werden und den Kriterien der Kassenärztlichen Vereinigung entsprechen. Sind Sie sich unsicher, ob das bei einem Anbieter der Fall ist, klären Sie dies vor der Buchung ab.
Die Anerkennung erfolgt durch die Zahnärztekammern. Nach der Teilnahme erhalten Zahnärzte eine Bescheinigung mit Fortbildungspunkten, die sie bei der Kammer einreichen müssen. Eine Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht kann Sanktionen nach sich ziehen.
Wie hoch die Kosten für CME-Kurse sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Online-Kurse starten schon bei unter 100 Euro, während Fachkongresse auch mehrere tausend Euro kosten können.
Viele Zahnärztekammern und Berufsverbände bieten auch kostenlose oder vergünstigte Fortbildungen an. Zudem gibt es Förderprogramme oder steuerliche Absetzbarkeit für Fortbildungskosten.
Nein, die Fortbildungspflicht gilt erst mit dem allgemeinzahnärztlichen Jahr. Danach müssen Zahnärzte alle 5 Jahre die 125 CMS-Punkte sammeln – auch in der Elternzeit.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und genießen Sie alle Vorteile.