Das Einhalten von Wartungsintervallen, regelmäßige E-Checks sowie Geräteprüfungen sind für Zahnarztpraxen und Dentallabors essenziell. Zum einen sichern sie die Qualität der Behandlung. Zum anderen gewährleisten sie die Sicherheit der Mitarbeitenden und sind Voraussetzung, um eine Praxis überhaupt betreiben zu dürfen.
Doch für welche Geräte gelten welche Vorschriften? Wie Sie die Prüfungs- und Wartungsintervalle in Ihrem Labor oder Ihrer Praxis im Blick behalten, haben unsere Experten für Sie zusammengefasst.
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Im Praxisalltag bleibt wenig Zeit sich mit administrativen Angelegenheiten, wie Wartung und Prüfung der Medizinprodukte, zu beschäftigen. Doch diese Aufgaben sind für einen störungsfreien Praxisablauf nötig. Wie wichtig die Einhaltung der Prüf- und Wartungsintervalle ist, zeigt sich spätestens, wenn ein Gerät ausfällt oder eine Praxisbegehung ansteht.
Bei der Wartung von Geräten geraten häufig verschiedene Begrifflichkeiten durcheinander. Für Zahnarztpraxen und Labore ist es jedoch wichtig, die Unterschiede zwischen Wartung, Prüfung und Validierung zu kennen. Denn sie bringen unterschiedliche Verpflichtungen und Maßnahmen mit sich.
Als Zahnarztpraxis oder Labor müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle drei Bereiche abdecken. Während die Geräte-Wartung in der Regel durch das eigene Team oder externe Servicetechniker durchgeführt werden kann, sind Prüfungen und Kalibrierungen oft nur von spezialisierten Fachkräften oder autorisierten Prüforganisationen durchführbar. Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell! Nur so sichern Sie sich bei Praxisbegehungen oder Versicherungsfällen rechtlich ab.
Die Wartung und Prüfung von Medizinprodukten und -geräten unterliegen in Deutschland mehreren gesetzlichen Vorgaben. Besonders relevant für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Kieferorthopädie, Zahnärzte und Dentallabore sind:
Um eine einwandfreie Funktion der Geräte zu gewährleisten, müssen Praxis- und Laborbetreiber diese regelmäßig prüfen sowie warten. Das ist in den genannten Regelwerken festgelegt:
Teilweise müssen Geräte mehrere oder alle Prüfungen durchlaufen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben gibt es die Wartungsintervalle nach Herstellerangaben. In diesen wird geregelt, wie oft Geräte gewartet werden müssen, damit sie ihre Funktion und Garantie zu behalten.
Spätestens alle zwei Jahre stehen für Medizinprodukte Wartung und Prüfung an. Wie häufig Dentalgeräte gewartet werden müssen, ist aber vom Gerät selbst abhängig.
Von den regelmäßigen Prüf- und Wartungsintervallen in Zahnarztpraxen und Laboren sind so gut wie alle Geräte betroffen:
Für Zahnarztpraxen und Labore, welche die vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsintervalle nicht einhalten, besteht das Risiko folgender Konsequenzen:
Wartungen sind essenziell. Daher ist es wichtig, dass Sie Wartungsintervalle und Kontrollen korrekt durchführen. Achten Sie auf die Einhaltung der folgenden Punkte bei den Wartungs- und Prüfintervallen:
Verantwortlich für die Einhaltung der Prüf- und Wartungsintervalle ist der Praxisinhaber oder Geschäftsführer eines Dentallabors. Es ist aber möglich, die Aufgabe an einen Praxismanager oder externen Dienstleister abzugeben. Die Verantwortung bleibt aber beim Leiter oder Geschäftsführer.
Ja, Sie können den Aufwand, den die regelmäßigen Wartungsintervalle mit sich bringen, auslagern – und das ist sogar sinnvoll. Indem Sie einen Wartungsvertrag abschließen, müssen Sie nicht selbst an die Wartung und Prüfung der Dentalgeräte denken. Achten Sie bei der Wahl ihres Wartungspartners darauf, dass dieser mit qualifizierten Technikern zusammenarbeitet und eine Recall-Funktion bietet.
Bei einer Praxisbegehung wird überprüft, ob Sie alle gesetzlichen Vorgaben, wie eben auch Prüf- und Wartungsintervalle, eingehalten haben. Wenn Sie eine Prüfung oder Wartung vergessen haben bzw. keine Dokumentation vorliegt, hat das Konsequenzen. Diese reichen von einer Nachbesserung bis hin zu hohen Geldstrafen oder sogar einem Betriebsverbot.
Ja, einige Fachrichtungen haben spezifische Anforderungen. In der Kieferorthopädie müssen Sie z. B. 3D-Scanner regelmäßig überprüfen. In der Oralchirurgie sind besonders strenge Vorgaben für Sterilisatoren, Röntgengeräte und OP-Einheiten einzuhalten. Chirurgische Absauganlagen müssen Sie ebenfalls häufiger überprüfen. Generell gilt: Je spezialisierter ein Gerät, desto wichtiger ist es, sich an die Herstellerangaben und gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Unser Praxis-Tipp: Der technische Kundendienst von dental bauer steht Ihnen mit allen Informationen zu Prüfintervallen bei Geräten in Ihrer Praxis zur Seite.
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