Der Praxisalltag wird heutzutage von einer Vielzahl an Anforderungen hygienischer Maßnahmen bestimmt. Die Einhaltung der Vorgaben ist dabei maßgeblich für eine erfolgreiche Praxisbegehung, um im Anschluss Nachbesserungen zu vermeiden.
All das erläutert folgende Checkliste – erstellt von unserer Hygienespezialistin Yvonne Stadtmüller, PROKONZEPT® Vertriebs- und Produktmanagerin.
✔ Bestandsverzeichnis der aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukten (§13 MPBetreibV).
✔ Dokumentation der regelmäßigen Inspektionen/Wartungen gemäß Herstellerangaben an den Dentaleinheiten (§7 MPBetreibV)
✔ Prüfprotokolle für die wiederkehrenden Prüfungen, der messtechnischen und/oder sicherheitstechnischen Kontrollen (MTK/STK) (§11 MPBetreibV)
✔ Verfahrens-Arbeitsanweisungen für die Aufbereitung der Medizinprodukte (§8 MPBetreibV, RKI-Richtlinie).
✔ Einstufung der Medizinprodukte (§8 MPBetreibV, RKI-Richtlinie).
✔ Aktuelle Validierungsberichte (§8 MPBetreibV, RKI-Richtlinie)
✔ Fachkunde bzw. Sachkundenachweise vom Personal (§4, §5, §8 MPBetreibV, RKI-Richtlinie)
✔ Dokumentationen, Freigaben der Medizinprodukte und den Routinekontrollen (§8 MPBetreibV, RKI-Richtlinie)
✔ Sicherheitsdatenblätter, Gebrauchsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Herstellerangaben zugänglich (§8 MPBetreibV)
✔ Gefahrstoff-Verzeichnis (ChemG und Gef-StoffV)
✔ Nachweis der regelmäßigen, arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und nachweisliche Impfungen (BG, UVV, BuS, Arbeitsschutzgesetz)
✔ Dokumentierte, jährliche Unterweisungen/ Belehrungen der Beschäftigten (BG, UVV, DGUV, BuS, Arbeitsschutzgesetz)
✔ Mikrobiologische Überprüfungen wasserführender Systeme (RKI-Richtlinie, TrinkwV)
✔ Separater Personalaufenthalts-/Umkleideraum mit getrennter Aufbewahrung von Straßen-/Berufskleidung (TRBA 250, TRBA 500)
✔ Handwaschplätze mit Seife- und Händedesinfektionsspender und Einmalhandtuchspender (TRBA 250)
✔ Welche zahnärztlichen Tätigkeiten werden ausgeführt, z.B. Kons., Chirurgie, etc.?
✔ Wie viele Behandler, Mitarbeiter (auch Reinigungspersonal) sind beschäftigt?
✔ Qualitätsmanagement, um die Verfahren stets gleichbleibend und nachweisbar zu gewährleisten, mit Regelungen von Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeitsbereichen und Vertretungen, Arbeitsanweisungen und Checklisten,
etc. (RKI-Richtlinie, GBA QM-RL)
Möchten Sie wissen, ob Sie die „Belastungsprobe Hygienemanagement für die behördliche Praxisbegehung“ bestehen?
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für die kostenfreie Hygieneberatung. Unsere Experten machen mit Ihnen den Praxischeck.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und genießen Sie alle Vorteile.