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Prüf- und Wartungsintervalle in Zahnarztpraxen & Dentallaboren

Das Einhalten von Wartungsintervallen, regelmäßige E-Checks sowie Geräteprüfungen sind für Zahnarztpraxen und Dentallabors essenziell. Zum einen sichern sie die Qualität der Behandlung. Zum anderen gewährleisten sie die Sicherheit der Mitarbeitenden und sind Voraussetzung, um eine Praxis überhaupt betreiben zu dürfen. 
Doch für welche Geräte gelten welche Vorschriften? Wie Sie die Prüfungs- und Wartungsintervalle in Ihrem Labor oder Ihrer Praxis im Blick behalten, haben unsere Experten für Sie zusammengefasst.

Stage-Bild zu Magazinartikel über Wartungsintervalle in Dentalpraxis

Geprüftes Wissen — Unsere Inhalte entstehen innerhalb eines sorgfältigen Qualitätsprozesses. Mehr erfahren

Im Praxisalltag bleibt wenig Zeit sich mit administrativen Angelegenheiten, wie Wartung und Prüfung der Medizinprodukte, zu beschäftigen. Doch diese Aufgaben sind für einen störungsfreien Praxisablauf nötig. Wie wichtig die Einhaltung der Prüf- und Wartungsintervalle ist, zeigt sich spätestens, wenn ein Gerät ausfällt oder eine Praxisbegehung ansteht. 

Unterschied zwischen Prüfung, Wartung & Validierung

Bei der Wartung von Geräten geraten häufig verschiedene Begrifflichkeiten durcheinander. Für Zahnarztpraxen und Labore ist es jedoch wichtig, die Unterschiede zwischen Wartung, Prüfung und Validierung zu kennen. Denn sie bringen unterschiedliche Verpflichtungen und Maßnahmen mit sich.

Geräte-Wartung in Dental-Praxen
Zur Geräte-Wartung zählen vorbeugende Maßnahmen, die die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit eines Geräts sicherzustellen. Das beinhaltet Reinigung, Austausch von Verschleißteilen und regelmäßige Inspektionen. Wird die Wartung vernachlässigt, steigt das Risiko von Ausfällen und teuren Reparaturen.
Prüfung von Dental-Geräten
Hierzu zählen gesetzlich vorgeschriebene oder vom Hersteller empfohlene sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen (STK & MTK) und die E-Check-Pflicht. Diese Prüfungen erfolgen nach festgelegten Intervallen und sind verpflichtend. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Prüfintervalle oft als Wartungsintervalle bezeichnet.
Validierung bzw. Kalibrierung von Praxisgeräten
Zudem gibt es noch einen Prüfprozess, bei dem die Genauigkeit eines Messgeräts überprüft (=Validierung) und gegebenenfalls justiert wird (=Kalibrierung). Dieser ist nötig bei Geräten wie Thermodesinfektoren, Autoklaven oder Röntgensysteme, die exakte Werte liefern müssen.

Zusammenspiel aus Wartung, Geräteprüfung und Validierung beachten

Als Zahnarztpraxis oder Labor müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle drei Bereiche abdecken. Während die Geräte-Wartung in der Regel durch das eigene Team oder externe Servicetechniker durchgeführt werden kann, sind Prüfungen und Kalibrierungen oft nur von spezialisierten Fachkräften oder autorisierten Prüforganisationen durchführbar. Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell! Nur so sichern Sie sich bei Praxisbegehungen oder Versicherungsfällen rechtlich ab.

So sind Prüfung & Wartung in Zahnarztpraxen und Dentallaboren geregelt

Die Wartung und Prüfung von Medizinprodukten und -geräten unterliegen in Deutschland mehreren gesetzlichen Vorgaben. Besonders relevant für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Kieferorthopädie, Zahnärzte und Dentallabore sind:

  • Medical Device Regulation (MDR): europaweit geltende Medizinprodukte-Verordnung
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): ergänzt die MDR um nationale Anforderung. Die Verordnung war bis 2021 das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG)
  • Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): umfasst die Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. 
Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben

Um eine einwandfreie Funktion der Geräte zu gewährleisten, müssen Praxis- und Laborbetreiber diese regelmäßig prüfen sowie warten. Das ist in den genannten Regelwerken festgelegt: 

  • MTK (Messtechnische Kontrolle): überprüft, ob Geräte mit Messfunktion Werte richtig erfassen und funktionieren. Ein Beispiel sind Thermosterilisatoren, den Betreiber regelmäßig auf korrekte Funktion von Temperatur und Drucksensor überprüfen müssen. Die MTK ist in der MPBetreibV § 15 geregelt.
  • STK (Sicherheitstechnische-Kontrolle): dient der Überprüfung sicherheitsrelevanter Funktionen von Praxisgeräten, wie beispielsweise Röntgengeräten, CTs, HF-Chirurgie-Geräten und Dentallasern. Betreiber müssen dabei sowohl elektrische als auch mechanische Aspekte prüfen. Die STK ist in der MPBetreibV § 12 geregelt.
  • E-Check-Pflicht: Der E-Check ist auch für viele Unternehmen außerhalb der Medizinbranche vorgeschrieben und betrifft die elektrische Sicherheit der Geräte – etwa Behandlungseinheiten, Computer oder Kaffeemaschinen. Die elektrische Geräteprüfung ist in der DGUV Vorschrift 3 geregelt. 
  • Validierung: dient als Nachweis, dass die sterile Aufbereitung in Labor und Praxis immer die gleichen Ergebnisse erbringt. Nötig ist die Validierung u. a. für Sterilisatoren, Autoklaven und Folienschweißgeräte. Diese ist im MPBetreibV § 8  festgeschrieben. 

Teilweise müssen Geräte mehrere oder alle Prüfungen durchlaufen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben gibt es die Wartungsintervalle nach Herstellerangaben. In diesen wird geregelt, wie oft Geräte gewartet werden müssen, damit sie ihre Funktion und Garantie zu behalten. 

Prüf- und Wartungsintervalle: So häufig sind Prüfungen nötig

Spätestens alle zwei Jahre stehen für Medizinprodukte Wartung und Prüfung an. Wie häufig Dentalgeräte gewartet werden müssen, ist aber vom Gerät selbst abhängig. 

  • STK: spätestens alle 2 Jahre, abhängig von Gerät
  • MTK: meist alle 1 bis 2 Jahre. Genauen Geräte-Fristen sind in Anlage 2 der MPBetreibV geregelt
  • Validierung: alle 12 Monate
  • E-Check: Ortsfeste Geräte müssen alle 1 bis 4 Jahre geprüft werden, ortsveränderliche alle 6 bis 24 Monate
Praxisbeispiel: Prüfintervalle von Dentalgeräten

Von den regelmäßigen Prüf- und Wartungsintervallen in Zahnarztpraxen und Laboren sind so gut wie alle Geräte betroffen: 

  • Röntgengeräte benötigen mehrere regelmäßige Überprüfungen. Nach der ersten Abnahmeprüfung sind regelmäßig STK, E-Checks und Wartungen nach Herstellerangaben vorgeschrieben. Zusätzlich ist eine wöchentliche Konstanzaufnahme zur Prüfung der Qualität von Filmaufnahmen nötig, genauso wie eine monatliche Konstanzprüfung des Röntgengeräts.
  • Für Absauganlagen & Kompressoren sind nach der Erstabnahme einmal jährlich je eine Wartung, eine STK und ein E-Check vorgesehen.
  • Für Sterilisatoren & Autoklaven sind nach der Erstabnahme regelmäßige E-Checks Pflicht. Die MTK ist alle 12 Monate nötig, die STK alle 24 Monate.
  • Behandlungseinheiten müssen bei der elektrischen Geräteprüfung (E-Check) und in der STK einmal jährlich getestet werden. 
  • Kleine Geräte wie Polymerisationslampen unterliegen der E-Check-Pflicht. Dieser ist alle 12 bis 24 Monate vorgeschrieben. 
  • Praxisbedarf, wie Amalgamabschneider, muss jährlich nach STK-Richtlinien und Landesrecht (alle 5 Jahre) überprüft werden.

Folgen bei nicht eingehaltenen Prüfintervallen

Für Zahnarztpraxen und Labore, welche die vorgeschriebenen Prüf- und Wartungsintervalle nicht einhalten, besteht das Risiko folgender Konsequenzen:

  • Rechtliche Folgen: Bei einem Unfall oder einer behördlichen Kontrolle (z. B. Praxisbegehung) drohen hohe Strafen und Betriebsverbot.
  • Haftungsrisiken: Praxisinhaber haften persönlich für Schäden, die durch nicht gewartete Geräte entstehen.
  • Geräteausfälle und hohe Reparaturkosten: Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer von Geräten und kann teure Reparaturen oder Neuanschaffungen vermeiden.
  • Gefährdung von Patienten und Mitarbeitern: Ein fehlerhaftes Gerät kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Wie Sie Wartungsintervalle korrekt einhalten


Wartungen sind essenziell. Daher ist es wichtig, dass Sie Wartungsintervalle und Kontrollen korrekt durchführen. Achten Sie auf die Einhaltung der folgenden Punkte bei den Wartungs- und Prüfintervallen:

  • Qualifizierte Fachkräfte oder autorisierte Servicetechniker stellen sicher, dass alle Arbeiten nach den aktuellen Standards erfolgen.
  • Jede durchgeführte Wartung muss in einem Wartungsprotokoll festgehalten werden. Diese Dokumentationspflicht nach MPBetreibV ist bei Kontrollen durch Behörden oder Versicherungen relevant.
  • Da die Geräte in der Zahnmedizin hoch spezialisiert sind, sollten Sie diese ausschließlich unter Einhaltung von Herstellerangaben warten. So erhalten Sie Ihre Garantie und vermeiden Haftungsrisiken.

Wie Sie die Wartung einfacher organisieren können

Nutzen Sie digitale Wartungspläne
Spezialisierte Softwarelösungen helfen dabei, Fristen und anstehende Prüfungen im Blick zu behalten.
Führen Sie Checklisten und Wartungskalender
Egal ob ausgedruckt oder digitalisiert: Checklisten sind eine einfache Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Sie kein Gerät übersehen.
Schließen Sie Wartungsverträge ab
Fachfirmen haben sich darauf spezialisiert Praxen und Labore rechtzeitig an Wartungen und Prüfungen zu erinnern.
Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden
Durch Fortbildungen und regelmäßige Schulungen bleibt das Thema präsent, und jeder im Team weiß, worauf es ankommt.

So hilft dental bauer Ihnen

Haben Sie einen Wartungsvertrag mit dental bauer, kümmern wir uns um die Einhaltung Ihre Prüf- und Wartungsintervalle. Steht eine Wartung an, sendet unser Recall-Service eine Erinnerung und koordiniert alles so, dass für Sie als Praxis und Labor möglichst wenig Arbeit entsteht. Wir dokumentieren die Prüfungen und gewährleisten damit die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Service entdecken

Häufige Fragen zu Prüf- und Wartungsintervallen

Wer ist für die Einhaltung der Prüfintervalle bei Zahnarztpraxen und in Laboren verantwortlich?

Verantwortlich für die Einhaltung der Prüf- und Wartungsintervalle ist der Praxisinhaber oder Geschäftsführer eines Dentallabors. Es ist aber möglich, die Aufgabe an einen Praxismanager oder externen Dienstleister abzugeben. Die Verantwortung bleibt aber beim Leiter oder Geschäftsführer. 

Kann man die Wartung von Geräten auslagern?

Ja, Sie können den Aufwand, den die regelmäßigen Wartungsintervalle mit sich bringen, auslagern – und das ist sogar sinnvoll. Indem Sie einen Wartungsvertrag abschließen, müssen Sie nicht selbst an die Wartung und Prüfung der Dentalgeräte denken. Achten Sie bei der Wahl ihres Wartungspartners darauf, dass dieser mit qualifizierten Technikern zusammenarbeitet und eine Recall-Funktion bietet.

Was passiert bei einer Praxisbegehung und vergessenen Prüfintervallen?

Bei einer Praxisbegehung wird überprüft, ob Sie alle gesetzlichen Vorgaben, wie eben auch Prüf- und Wartungsintervalle, eingehalten haben. Wenn Sie eine Prüfung oder Wartung vergessen haben bzw. keine Dokumentation vorliegt, hat das Konsequenzen. Diese reichen von einer Nachbesserung bis hin zu hohen Geldstrafen oder sogar einem Betriebsverbot.  

Gibt es spezielle Wartungsvorgaben für Fachrichtungen wie Kieferorthopädie?

Ja, einige Fachrichtungen haben spezifische Anforderungen. In der Kieferorthopädie müssen Sie z. B. 3D-Scanner regelmäßig überprüfen. In der Oralchirurgie sind besonders strenge Vorgaben für Sterilisatoren, Röntgengeräte und OP-Einheiten einzuhalten. Chirurgische Absauganlagen müssen Sie ebenfalls häufiger überprüfen. Generell gilt: Je spezialisierter ein Gerät, desto wichtiger ist es, sich an die Herstellerangaben und gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Unser Praxis-Tipp: Der technische Kundendienst von dental bauer steht Ihnen mit allen Informationen zu Prüfintervallen bei Geräten in Ihrer Praxis zur Seite.

Sie haben weitere Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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